Landeshauptleutekonferenz
Wirtschaftsstandort Österreich
Der Bundesstaat Österreich besteht aus neun Bundesländern, die alle eine eigene Landesregierung und eigene Gesetze haben. Die staatlichen Funktionen sind zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Selbstverwaltungskörpern wie die Sozialversicherungsträger aufgeteilt.
Es gibt Bundes- und Landesgesetze, eine Bundesregierung und neun Landesregierungen. Im Parlament haben die Bundesländer eine eigene Kammer, den Bundesrat. Im Finanzausgleich regeln Bund und Länder, wie die Einnahmen und Erträge des Staats auf sie verteilt werden. Die Länder bekommen Geld vom Bund zur freien Verfügung, nehmen selbst allerdings keines ein.
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