Während bei der Betreuung von 4-5-Jährigen kaum Unterschiede feststellbar sind, sind Eltern insbesondere mit 0-2-jährigen Kindern mit Herausforderungen konfrontiert. Von den gesteckten Zielen ist man weit entfernt. 2002 haben sich etwa die Mitgliedsstaaten der EU in den sogenannten "Barcelona-Zielen" zum Ziel gesetzt, bis 2010 für mindestens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33% der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Angesichts der Betreuungsquoten ist klar zu sehen, dass sie dies insbesondere für die jüngsten Kinder auch knapp 20 Jahre nach der Vereinbarung noch nicht erfüllen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass ein Kindergarten als "ganztägig geöffnet" gilt, wenn er 6 Stunden am Tag offen hat.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Nur bedingt
Für eine gute frühkindliche Bildung, ist die Qualität des Angebots essentiell. Um dies zu bewerten, verwendet die Statistik Austria den Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF), der von der AK Wien entwickelt wurde, und auch für die Bund-Länder-Vereinbarungen zum Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen verwendet wurde. Hierbei sollten folgende Kriterien für Kinderbetreuungsstätten erfüllt werden: Betreuung durch qualifiziertes Personal, Öffnungszeiten von mindestens 47 Wochen pro Jahr und 45 Stunden wöchentlich, werktags von Montag bis Freitag geöffnet, an vier Tagen die Woche 9,5 Stunden geöffnet und mit Angebot von Mittagessen. Für die folgende Analyse werden auf Basis der Kindertagesheimstatistik 2020/21 alle Kindertagesheime, also Kindergärten, Kinderkrippen und Kleinkindbetreuungseinrichtungen, analysiert. Hierbei wird ein besonderer Schwerpunkt auf Kindergärten gelegt, da fast drei Viertel aller Kindergärten von öffentlichen Gebietskörperschaften, meist Gemeinden, erhalten werden. Genau diese hätten von dem Kern/Mitterlehner Deal besonders profitiert.