Auch andere Mechanismen halten den öffentlichen Dienst abgeschottet: Dass Karrieren heutzutage meist nonlinear verlaufen und gerade Menschen in Führungspositionen in unterschiedlichen Unternehmen, Branchen und Ländern Erfahrung sammeln, könnte im Amtsdeutsch schon als „notorisch“ angesehen werden. Die starren Gehaltsschemata des öffentlichen Diensts sind jedoch weiterhin vom Bild einer (erwerbs)lebenslangen Laufbahn beim Staat geprägt. Neben den Kosten, die ein alternder Personalstand in diesem Kontext bedeutet, stellen solche Gehaltskurven auch ein Hindernis bei der Rekrutierung von Mitarbeiter:innen mit Berufserfahrung dar.
Will etwa eine Akademikerin mit zehn Jahren Berufserfahrung in der Privatwirtschaft auf einen Job in der Verwaltung wechseln, ist ihr Grundgehalt für dieselbe Position oft um gut 1.000 Euro (oder 30 Prozent) niedriger als das von Personen, die gleich nach dem Studium für eine Gebietskörperschaft arbeiteten. Bei höher bewerteten Positionen, also Leitungsfunktionen, ist der Unterschied noch drastischer: Hier hat die Regierung zwar angesichts der angespannten Lage am Arbeitsmarkt im Rahmen der jüngsten Gehaltsrunde angesetzt. Die neuen „Einstiegsstufen“ sind für Berufseinsteiger:innen ein verlockendes Angebot, das die private Konkurrenz am Arbeitsmarkt schwitzen lässt. Sie machen aber nur einen Bruchteil der für bereits im Bundesdienst befindliche Mitarbeiter:innen vorgesehenen Zulagen aus. Während langjährige Mitarbeiter:innen des öffentlichen Diensts eine durchaus ansprechende Entlohnung erreichen, können erfahrene Arbeitnehmer:innen, die mitten im Berufsleben stehen und entsprechend auch finanziell kalkulieren, schwer zum Umstieg in den Bundesdienst gelockt werden – selbst bei teilweiser Anrechnung von Berufserfahrung steht am Anfang des Bundesdiensts auch für erfahrene Führungskräfte die „Grundausbildung“ mit entsprechend verringertem Gehalt.