Nach über zehn Jahren Kampagnen, Verhandlungen und wiederholten Rückschlägen lässt sich auch in Medien und Zivilgesellschaft eine gewisse Ermüdung erkennen. Löste die Begutachtung noch Kritik wegen Ambitionslosigkeit aus, ist die Reaktion bei der weiter verwässerten Regierungsvorlage fast zurückhaltend. Die Hoffnung auf ein Informationsfreiheitsgesetz, das den Namen verdient, scheint erschöpft; die Bereitschaft, einen minimalen Fortschritt zu nehmen, gestiegen.
Sorge bereitet zivilgesellschaftlichen Akteur:innen das Mitspracherecht der Länder bei den Verfahrensregeln. Diese sollen nunmehr bundeseinheitlich gelten; Allerdings bedarf es dafür bei jeder Änderung künftig der Zustimmung aller neun Landeshauptleute. Da diese nicht gerade als Vorkämpfer für Transparenz bekannt sind, spricht das Forum Informationsfreiheit von einer „Ewigkeitsklausel“.
Auch darüber hinaus bleiben viele Fragezeichen. So macht ORF-Journalist Martin Thür darauf aufmerksam, dass die Bestimmung, wonach von einer Auskunft betroffene Dritte informiert werden müssen, diese vorzeitig auf Recherchen aufmerksam machen könnten – was journalistische Recherchen gefährden könnte. Die von der Regierung ursprünglich angedachte Dissenting Opinion für den Verfassungsgerichtshof wurde, nachdem dieser sich kritisch äußerte, kommentarlos fallengelassen. Diese Fragen werden ebenso wie die großen Linien noch Thema im Parlament. Denn die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Reform ist noch nicht in Sicht, die Gespräche mit der Opposition haben gerade erst begonnen. Und nachdem die Legislaturperiode in knapp einem Jahr schon endet, kann sich die Koalition nicht neuerlich 955 Tage Zeit lassen.