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Wer sind die „Beamten“?

Wenn „Beamtengehälter“ verhandelt werden, sind nicht nur echte Beamte betroffen. Ein Überblick über die verschiedenen Arten von Staatsbediensteten. 

Lucia Marjanovic
Lucia Marjanovic
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© Hüseyin Göçek/Pexels.com

Wenn man im politischen Kontext von „Beamten“ spricht, meint man üblicherweise Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Dazu zählen: Richter:innen, Staatsanwält:innen, Polizist:innen, Lehrer:innen, Hochschullehrer:innen, Verwaltunsbeamt:innen und Soldat:innen. Die größte Gruppe machen mit rund 34 Prozent die Verwaltungsbediensteten aus, gefolgt von den Lehrer:innen mit 28 und den Polizist:innen mit 25 Prozent. 

Nicht alle Beamten sind wirklich Beamte 

Aber: Nicht alle dieser Beamten sind tatsächliche Beamte, unterliegen also dem Beamtendienstrecht. Viele von ihnen sind sogenannte Vertragsbedienstete.

Was ist das Beamtendienstrecht? 

Beamt:innen werden auf Lebenszeit ernannt (pragmatisiert). Vertragsbedienstete hingegen beruhen, wie privatwirtschaftliche Dienstverhältnisse, auf einem Dienstvertrag. Sie enden mit der Pensionierung. Dieses neue Dienstverhältnis wurde in den späten 1990er Jahren eingeführt. Die Zahl der Mitarbeiter:innen mit Beamtenstatus nimmt seither stetig ab – mit Ausnahme des Exekutiv- und des militärischen Dienst, wo es nach wie vor nur Beamtendienstverhältnisse gibt. Bei Lehrer:innen beträgt der Beamt:innenanteil nur noch 6,8 Prozent, im Verwaltungsdienst 31 Prozent. 

Ein wichtiger Unterschied ist die Entlohnung. Die Entlohnungsschemata von Beamt:innen wie Vertragsbediensteten sind darauf ausgelegt, dass man früh beginnt und lang dabei bleibt. Vertragsbedienstete steigen mit etwas höheren Gehältern ein, ihre Gehaltskurve entwickelt sich dafür flacher. 

Wie viel verdienen Beamte?

Das Gehalt von Beamt:innen und Vertragsbediensteten ist nicht frei verhandelbar, sondern folgt bestimmten Entlohnungssschemata, die im Gehaltsgesetz bzw. Vertragsbedienstetengesetz festgelegt sind. 

Wie viel man tatsächlich verdient, hängt davon ab, wie man eingestuft wird: in welcher Verwendungsgruppe und wie viele Dienstjahre man hat (“Besoldungsdienstalter”). Alle zwei Jahre rückt man eine Gehaltsstufe vor. 

Die starren Gehaltskurven im öffentlichen Dienst stellen zunehmend ein Problem bei der Rekrutierung von neuem Personal dar, da sie Wechsel unattraktiv machen. 

Das mittlere Jahreseinkommen von Richter:innen beträgt rund 102.000 Euro brutto, das von Verwaltungsbediensteten 46.000 Euro. 

Wer bezahlt die Gehälter der Beamten? 

Beamt:innen können beim Bund, beim Land oder bei der Gemeinde beschäftigt sein. Von diesen werden sie auch bezahlt, also letztendlich von uns – über unser Steuergeld. 

Gehaltserhöhungen der öffentlich Bediensteten – ob Beamte oder Vertragsbedienstete – werden jedes Jahr zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft verhandelt. Beschlossen werden diese schließlich im Nationalrat. 

Was ist eine Nulllohnrunde? 

Wenn bei diesen Verhandlungen keine Erhöhung der Gehälter beschlossen wird, spricht man von einer Nulllohnrunde. Real entsteht wegen der mangelnden Inflationsanpassung so ein Einkommensverlust. 

Was ist ein Hofrat? 

Nach einer gewissen Zeit im Amt bekommen Beamt:innen Titel verliehen, je nach Tätigkeit und Verwendungsgruppe, etwa: Amtsrätin, Ministerialrat, Hofrätin, Offizial, Oberkindergärtnerin, Fachoberlehrer, Professorin, Generalprokurator, Leutnant, Generalmajor. Diese Amtstitel werden vom Bundespräsidenten oder von der jeweils zuständigen Bundesministerin verliehen. Vertragsbedienstete des Bundes sind berechtigt, gleichlautende Bezeichnungen zu führen. 

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