Hier kann man die Liste der Lebensmittel, auf die die Umsatzsteuer gesenkt wird, herunterladen (unten auf der Seite)
Die zolltarifliche Nomenklatur oder Warum Quitten billiger werden
Wann hast du zuletzt eine Quitte gegessen?

Bei mir ist das tatsächlich noch nicht so lang her, da im elterlichen Garten ein großer Quittenbaum steht. Gäbe es ihn nicht, ich weiß nicht, ob ich ihn sehr stark vermissen würde; aber falls man Quitten im gut sortierten Obst- oder wohl eher türkischen Lebensmittelhandel findet, kann man sich künftig darüber freuen, nur noch 4,9 Prozent Mehrwertsteuer dafür bezahlen zu müssen.
Bekanntlich haben Vertreter:innen der drei Regierungspartei Hirnschmalz investiert, um zu entscheiden, welche Grundnahrungsmittel künftig von einem vergünstigten Mehrwertsteuersatz profitieren sollen, um uns eine Ersparnis von durchschnittlich 100 Euro im Jahr zu bringen.
Über die Milch waren sich schnell alle einig, nicht aber über die Hafermilch (die aufgrund von Würstl-Populismus im Europäischen Parlament nicht mehr so heißen darf). Zwar handelt es sich dabei bekanntlich um ein zutiefst liberales Getränk (Materie); aber solche sogenannten Milchersatzprodukte bleiben dem normalen Steuersatz für Getränke von 20 Prozent unterworfen. Sie sind der Denksportaufgabe zum Opfer gefallen, jene Lebensmittel steuerlich zu begünstigen, die besonders stark im Verbraucherpreisindex – mit dem offiziell die Inflation gemessen wird – vertreten sind. Denn der offizielle Warenkorb der Statistik Austria kennt nur drei Arten „Milch“: Länger Frisch, Frisch und Haltbar. (Und noch eine eigene Kategorie „Konservierte Milch“ mit der Ungergruppe „Kondensierte Milch“ – alles klar?)
Warum jetzt aber Quitten?
Ich habe mich anlässlich der Vorstellung, wie drei Vertreter:innen von Parteien dasitzen und Gemüse um Gemüse und Milchprodukt um Milchprodukt durchdiskutieren, gefragt, ob es irgendwo eine vollständige Liste aller Lebensmittel, die man im Handel erwerben kann, gibt. Stellt sich heraus: Es gibt zumindest eine wichtige, und zwar die zolltarifliche und statistische Nomenklatur der Europäischen Kommission. In Kapitel 7, „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden“ – zur Kolumne über die Schönheit der Amtssprache geht es hier –, findet man die KN-Nummer zu jedem im Handel erhältlichen Gemüse.
KN steht für Kombinierte Nomenklatur und bezeichnet ein EU-weit einheitliches Warennummernsystem, das festlegt, welcher Zollsatz gilt, ob Einfuhrbeschränkungen greifen, wie Waren in der Statistik erfasst werden und welche steuerlichen Regeln gelten (z.B. Einfuhrumsatzsteuer). Das ist in Zeiten von Trumps erratischer Zollpolitik wohl ein beliebtes Dokument geworden.
Äpfel, Birnen und Quitten fallen jedenfalls zusammen in die Gruppe KN 0808, und das ist nun endlich die im Titel angekündigte Erklärung.
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