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Irmgard Griss warnt davor, die Justiz in Misskredit zu bringen. Wer das als Politiker tue, nehme in Kauf, dass Institutionen des Rechtsstaats beschädigt würden.
Gibt es für politisches Handeln nur rechtliche oder auch moralische Grenzen? Und, wenn ja, welches Verhalten ist moralisch in Ordnung und welches nicht? Was Recht ist, lässt sich feststellen. Recht muss ja kundgemacht werden, um wirksam zu sein. Bei der Moral ist das anders. Was für den einen unmoralisch ist, ist für den anderen unbedenklich, ja vielleicht sogar Ausdruck besonderer Gerissenheit. Es ist daher kein Wunder, dass die Ansichten weit auseinandergehen, ob das Verhalten von Politikern auch an moralischen und nicht nur an (straf)rechtlichen Maßstäben zu messen ist. Aber vielleicht könnte man sich darauf einigen, Moral als Verantwortung für das zu verstehen, was in der Welt geschieht.
Misst man das Verhalten von Politikern daran, so handeln sie moralisch, wenn sie ihrer Verantwortung gerecht werden. Aber welche Verantwortung haben Politiker? Wer in die Politik geht, will an der Gestaltung unserer Lebensverhältnisse mitwirken. Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Sicherheit zu schaffen. Das sollen vor allem Gewaltentrennung und Rechtsstaat sicherstellen. Gewaltentrennung verhindert, dass eine Staatsgewalt alle Macht auf sich vereint und sich damit der Kontrolle entzieht. Der Rechtsstaat garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und die Durchsetzbarkeit unserer Rechte.
Das mag abstrakt klingen, betrifft uns aber alle unmittelbar. In Freiheit und Sicherheit können wir nur leben, wenn wir uns darauf verlassen können, dass Gerichte unbeeinflusst entscheiden und Staatsanwaltschaften in Verdachtsfällen ungehindert ermitteln können. Es ist daher ein Angriff auf den Rechtsstaat, wenn versucht wird, Staatsanwaltschaften durch parteipolitisch motivierte Kontrollen und Angriffe einzubremsen.
Wer das veranlasst und wer sich dafür hergibt, nimmt in Kauf, dass Institutionen des Rechtsstaats beschädigt werden. Das ist verantwortungslos. Auch wenn es nur allzu durchsichtig ist.
Denn regelmäßig liegt es nicht am Übereifer der Staatsanwälte, wenn gegen Politiker ermittelt wird, sondern am Verhalten der Politiker.
Irmgard Griss war Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und Abgeordnete zum Nationalrat der NEOS.
Der Kommentar erschien am 03. Juni in der Kleine Zeitung.
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