Ein Blick auf die einzelnen Ressorts zeigt noch genauer, wo die großen Kostentreiber sind: Die Bezuschussung des Pensionssystems und die Finanzierung der Beamtenpensionen wird 2025 schon rund 27 Milliarden Euro kosten und somit um 7,5 Milliarden Euro mehr als im Vorkrisenjahr 2019. Das Arbeitsbudget wird hingegen in etwa auf dem Niveau von 2019 liegen, was inflationsbereinigt sogar einer Kürzung entspricht.
Sieht man sich die absoluten Beträge an, zeigt sich auch, das öffentlich und medial viel diskutierte Klima- und Umweltbudget hat im Staatshaushalt nach wie vor keine besonders große Relevanz. Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass die große Steigerung von 664,4 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2025 zum größten Teil auf einen Darstellungstrick zurückzuführen ist. Der neu eingeführte Klimabonus, der nächstes Jahr 1,25 Milliarden Euro und 2025 dann bereits 1,5 Milliarden Euro kosten wird, hat nämlich im Grunde genommen nichts mit klassischen Umweltpolitikmaßnahmen zu tun, die sonst im Klimaressort verbucht werden.
Laut den Plänen der Regierung soll dieser Bonus als Kompensation für die neue CO2-Steuer an alle Einwohner ausbezahlt werden. 100 Euro pro Person sind für Wiener und Wienerinnen vorgesehen, alle anderen sollen - je nach Einstufung der Gemeinde - 133, 167 oder 200 Euro pro Person bekommen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen die Hälfte erhalten. De facto handelt es sich also um einen Steuerbonus, der nach bisheriger Steuersystematik über die Finanz abgewickelt worden wäre.
Die Koalition hat sich aber dazu entschieden, die Boni über das Umweltressort auszubezahlen. Das hat rein strategische Gründe: Ministerin Gewessler kann sich als Geldverteilerin inszenieren. Das wäre in etwa so, wie wenn man die Negativsteuer (eine Gutschrift, die Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen) im Budget des Arbeitsministerium verbuchen würde oder den Familienbonus beim Familienressort. Und selbst die Familienbeihilfe, für die mit dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ebenfalls ein eigenes Vehikel geschaffen wurde, wird über die Finanzverwaltung ausbezahlt.
Wie wenig Lenkungseffekt das CO2-Bepreisungsmodell der Regierung aus ökologischer Sicht bewirkt, wurde von vielen Fachleute bereits kritisiert, und wird auch im Bundesfinanzgesetz 2022 bestätigt. Dort wird die Reduzierung der CO2-Emissionen zwischen 2019 und 2030 mit lediglich 2,6 Mio. Tonnen beziffert. Zum Vergleich: Das Neos-Modell einer ökologischen Steuerreform würde zu einer Reduktion um zwölf Mio. Tonnen CO2 führen.
Es wird also am Papier viel Budgetaktivität im Umweltministerium simuliert, ohne dass sich für den Klimaschutz viel ändert. Dieser Bruch mit der bisherigen Budgetsystematik führt jedenfalls dazu, dass nun mühsam eine neue Bürokratie im Klimaressort aufgebaut werden muss (bei der Finanz wäre sie längst vorhanden), und andererseits zu der erwähnten Verzerrung im Ressortbudget. Würde man die steuerliche Maßnahme "Klimabonus" also solche behandeln, läge das Klimabudget im Jahr 2025 bei lediglich 0,94 Milliarden Euro.