"Staatsanwälte durchlaufen die gleiche Ausbildung wie Richter. Ein eherner Grundsatz ihres Berufs ist Objektivität."
3. Ermittlungsergebnisse sind gegenüber Verfahrensbeteiligten nicht vertraulich; jeder Beschuldigte hat das Recht auf Akteneinsicht. Wird ein Verfahren gegen mehrere Beschuldigte geführt – wie das Verfahren gegen Kurz & Co –, gibt es viele Wege, wie Aktenteile zu den Medien kommen können. Die Mitwirkung der WKStA braucht es dazu nicht.
Auf noch eine Frage will ich eingehen. Der Autor fragt: Gibt es nicht auch Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz, weil kaum zu glauben ist, dass nach der Kritik der ÖVP an der WKStA diese bei Kurz & Co unabhängig, vorurteilsfrei und ohne Revanchismus agiert? Das heißt, jedes für die Beschuldigten ungünstige Ermittlungsergebnis steht unter dem Verdacht, nicht sachlich begründet zu sein. Auch diese Annahme beruht auf einem Missverständnis, um nicht zu sagen, auf einer Unterstellung. Staatsanwälte durchlaufen die gleiche Ausbildung wie Richter. Ein eherner Grundsatz ihres Berufs ist Objektivität. Sie sind dem Recht verpflichtet, nicht irgendeiner Person, Partei oder der eigenen Empfindlichkeit. Auch wenn das in einer Welt, wie sie die Chatnachrichten widerspiegeln, weltfremd erscheinen mag.
Irmgard Griss war Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und Abgeordnete zum Nationalrat der NEOS.
Der Kommentar erschien am 14. Oktober in der Kleine Zeitung.