Volksabstimmung
Volksbefragung
Volksbegehren
Wir wählen Entscheidungsträger:innen
Österreich ist eine repräsentative Demokratie. Das bedeutet, dass nicht jede:r Bürger:in über jeden Gesetzesvorschlag abstimmt, sondern man wählt Vertreter:innen, die sich umfassend informieren und dann im Interesse ihrer Wähler:innen abstimmen bzw. entscheiden.
Dabei gilt es nicht nur kurzfristige Interessen der Mehrheit, sondern auch budgetäre Zwänge, internationale Verpflichtungen, Minderheitenrechte und künftige Generationen zu berücksichtigen. Wichtig dabei ist, dass Politiker:innen jede ihrer Entscheidungen und Handlungen den Bürger:innen gegenüber verantworten müssen. Einmal gewählt, können Volksvertreter:innen dann eine Legislaturperiode, also bis zu den nächsten Wahlen, arbeiten.
Doch auch in einer repräsentativen Demokratie gibt es direktdemokratische Elemente.
Volksabstimmung
Volksbefragung
Volksbegehren
Dein Nachschlagewerk, um informiert zu bleiben und faktenbasiert politisieren zu können