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Volksbegehren

Bürger:innen leiten Gesetze ein

Über Volksbegehren können Bürger:innen selbst Gesetzgebungsverfahren einleiten. Volksbegehren sind eine Form der Bürgerinitiative, die die Bundesgesetzgebung betreffen. Um ein Volksbegehren einzuleiten, muss es im Innenministerium angemeldet werden, dann beginnt die Sammlung von Unterstützungserklärungen (Unterschriften). Um ein Volksbegehren zu unterstützen, muss man wahlberechtigt sein. Erreicht ein Volksbegehren 100.000 Unterstützungserklärungen, muss es im Nationalrat behandelt werden. 

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