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Schengen-Abkommen

Bewegungsfreiheit ohne Grenzkontrollen innerhalb der EU 

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Innerhalb der EU dürfen sich Bürgerinnen und Bürger ohne Grenzkontrollen frei bewegen – das ist im Schengener Übereinkommen oder Schengen-Abkommen geregelt. Schengen ist ein kleiner Ort in Luxemburg, dort wurde das Abkommen erstmals unterzeichnet. 1995 trat es in Kraft, nach und nach kamen immer mehr Staaten hinzu. 

Derzeit gehören 29 Staaten zum Schengen-Raum, neben den EU-Mitgliedsländern auch Island, Norwegen und die Schweiz. Das EU-Mitglied Zypern ist hingegen noch nicht dabei. 

Dass Kontrollen an den Binnengrenzen wegfallen, wird durch bessere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen ausgeglichen. Bei essenzieller Bedrohung für die nationale Sicherheit dürfen Schengen-Staaten vorübergehend wieder Grenzkontrollen einführen. Mit der Begründung „Flüchtlingskrise“ hat Österreich das mehrmals getan. 

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