Das Gefühl der Verbundenheit mit der Demokratie sollte auch durch die Schule erfolgen, so sieht es das Schulunterrichtsgesetz vor. Dem Gesetz zufolge sollen die Schülerinnen und Schüler nicht nur zu „pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft […] herangebildet werden“, sie sollen auch dazu herangezogen werden, „in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken“.
Fest steht: Das Vermitteln von Wissen allein reicht nicht, um die Schülerinnen und Schüler emotional zu erreichen. Um sich der Demokratie verbunden zu fühlen, muss diese gelebt werden, und das auch schon in der Schule.