Im heurigen Jahr liegt das Entlastungsvolumen der Steuerreform mit rund 1,85 Milliarden Euro (Berechnung Sozialreform-Mikrosimulation des Sozialministeriums) zwar noch deutlich über dem Effekt der kalten Progression. Da im nächsten Jahr aber nur mehr ein kleiner Teil der Steuerreform folgt (der vierte Tarifsatz sinkt im Jahresdurchschnitt von 42 auf 41 Prozent), wird es auch in dieses Legislaturperiode zu keiner signifikanten Kaufkraftstärkung kommen.
Auch für jeden Einzelnen kostet die kalte Progression angesichts hoher Inflationsraten rasch viel Kaufkraft. Das zeigt sich auch bei durchschnittlichen Verdienern deutlich. Nehmen wir als Beispiel eine Angestellte ohne Kinder, die 2020 genau 3.000 Euro brutto pro Monat verdiente. Sie kommt auf ein Netto-Gehalt von rund 29.238,80 Euro pro Jahr. Wenn sie nun ihre Löhne exakt um die Inflation angepasst bekommt (2021: 2,8 Prozent, 2020: 6 Prozent), dann verdient sie 3269 Euro brutto, also um 8,97% mehr. Doch ihr Nettogehalt steigt nicht um fast neun Prozent, sondern nur um 7,1 Prozent.