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Warum sitzen gerade diese 183 Abgeordneten im Parlament?

Lucia Marjanovic
Lucia Marjanovic

Die Wahl ist geschlagen, der neue Nationalrat konstituiert sich. Wie genau der Weg von deiner Stimmabgabe bis zur Auswahl der neuen Abgeordneten verlaufen ist – und was danach passiert.

Warum es Bundes-, Landes- und Regionalwahlkreismandate gibt und wie genau diese vergeben werden, erklärt Dieter Feierabend, Data Scientist bei NEOS und Mitglied der Bundeswahlbehörde, im Video.

Wie das mit der Mandatsverteilung funktioniert

poster

Die Verfassung sieht vor, dass ganz Österreich im Parlament vertreten sein soll. Deshalb ist Österreich nicht nur in neun Landeswahlkreise, sondern auch in 39 Regionalwahlkreise aufgeteilt. 

Bundesliste, Landeslisten und Regionalwahlkreislisten

Je nachdem, wie viele Staatsbürger:innen in einem Regionalwahlkreis ihren Hauptwohnsitz haben, sind unterschiedlich viele Mandate zu besetzen. In Graz und Umgebung sind es etwa neun, in Osttirol ist es nur eines. Damit eine Partei ein Mandat bekommt, muss sie eine bestimmte Anzahl an Stimmen erreichen. 

Wird ein Mandat im Regionalwahlkreis nicht vergeben, wandert es auf die nächste Ebene: die Landesebene. Der Vorgang wiederholt sich für die Bundesebene. 

Über welche Liste wie viele Kandidat:innen einziehen, ist je nach Wahl sehr unterschiedlich.

Was passiert, wenn ein:e Abgeordnete:r über mehrere Listen gewählt wird?

Viele zukünftige Abgeordnete kandidieren auf mehreren Listen. Theoretisch können sie sich aussuchen, welches dieser Mandate sie annehmen bzw. ob sie es überhaupt annehmen. In der Praxis gibt es je nach Partei unterschiedliche Regelungen bzw. Traditionen dafür. So haben die Parteien die Möglichkeit, Einfluss auf die Gestaltung des Nationalrats zu nehmen. In der SPÖ zum Beispiel war es lange Zeit üblich, alle Kandidat:innen Blanko-Verzichtserklärungen unterschreiben zu lassen, um so von der Partei gewünschten Kandidat:innen den Einzug zu ermöglichen. 

Bei NEOS ist es üblich, dass die Kandidat:innen das niedrigste Mandat annehmen. Beate Meinl-Reisinger etwa hätte sowohl über die Wiener Landes- als auch über die Bundesliste den Einzug geschafft. Sie hat das Landeslistenmandat angenommen; damit geht das Bundeslistenmandat an den Nächsten auf der Liste.

Vorzugsstimmen: Wähler:innen können die Reihenfolge verändern

Zusätzlich aber haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt Einfluss darauf zu nehmen, wer in den Nationalrat einzieht: über Vorzugsstimmen. Das Prinzip ist einfach: Wer am meisten Vorzugsstimmen bekommt, wird ganz nach vorne gereiht und bekommt somit ein Mandat. 

In der Praxis ist es aber so, dass nicht nur die Hürden sehr hoch sind, sondern die Vorzugsstimmen auch noch auf der richtigen Ebene vergeben werden müssen. 

Ein Beispiel: Niko Kowall kandidierte für die SPÖ auf Platz 27 der Bundesliste, auf Platz 20 der Wiener Landesliste und auf Platz 1 in seinem Regionalwahlkreis Wien Innen-West. Auf dieser Ebene erreichte er zwar 22,4 Prozent Vorzugsstimmen (erforderlich wären 14 gewesen), doch in Wien Innen-West erreichte die SPÖ kein Mandat. Kowall hätte also auf Landesebene 10 Prozent oder 22.255 Stimmen gebraucht bzw. auf Bundesebene 7 Prozent oder 70.830,76 aller abgegebenen Stimmen. Davon war er mit 8.165 (Wien) bzw. 4.071 Stimmen (Bund) weit entfernt. 

Man muss seine Vorzugsstimme also auch ins richtige Kästchen schreiben. Offenbar ist das System auch für Wähler nur schwer durchschaubar, wie Kowall in einem Interview andeutete. „Mich haben z.B. im Regionalwahlkreis 16% der Leute via Kreuzerl gewählt, aber nicht einmal die Hälfte dieser 3.000 Personen hat mich wirklich ins zweite Kastl geschrieben. Das war aber das eigentliche Rennen.“

Christoph Steiner von der FPÖ hingegen gelang ein Direktmandat. In seinem Wahlkreis Innsbruck-Land bekam er 11.878 Vorzugsstimmen. Bei 21.771 Stimmen für die FPÖ insgesamt sind das 54,6 Prozent. Damit überholt er den Listenersten Peter Wurm, der nun wiederum sein Landeslistenmandat annimmt.

Was passiert, wenn Abgeordnete während der Legislaturperiode ausscheiden? 

Einmal gewählt, können Abgeordnete zum Nationalrat ihr Mandat nur verlieren, wenn sie freiwillig darauf verzichten. Wenn sie aus ihrem Klub ausgeschlossen werden, bleiben sie dennoch im Parlament und können sich entweder einer anderen Fraktion anschließen oder als Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit bzw. sogenannte wilde Abgeordnete an Plenarsitzungen teilnehmen. 

(Bild: Parlamentsdirektion/Michael Buchner/Montage)

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