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Vorzugsstimme

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Vor Wahlen machen Parteien Kandidat:innenlisten. Wer weiter vorne auf der Liste steht, hat bessere Chancen, ins Parlament/den Landtag/den Gemeinderat einzuziehen. Wähler:innen können Vorzugsstimmen vergeben und damit ihre Unterstützung für eine Kandidatin oder einen Kandidaten zum Ausdruck bringen. 

Bei Nationalratswahlen ist es möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben. Vorzugsstimmen können, müssen aber nicht vergeben werden. 

Bei genügend Vorzugsstimmen (auf der Bundesparteiliste sind das mindestens 7 Prozent der Wähler:innen) wird der Kandidat/die Kandidatin vorgereiht. Dass Kandidat:innen aufgrund von Vorzugsstimmen den Einzug schaffen, ist zwar selten, kommt aber immer wieder vor. Außerdem ist die Vergabe von Vorzugsstimmen eine gute Möglichkeit für Wähler:innen, denen der Spitzenkandidat oder die Spitzenkandidatin einer Partei nicht zusagt. 

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