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Defizitverfahren

wenn ein Staat zu viele Schulden macht

Wenn ein EU-Staat mehr Schulden macht als erlaubt, kann die Kommission ein Defizitverfahren einleiten. Das ist der Fall, wenn die Neuverschuldung 3 Prozent des BIP übersteigt oder die Staatsverschuldung mehr als 60 Prozent des BIP beträgt. 

Bei einem Defizitverfahren gibt die Kommission dem betroffenen Staat einen Pfad vor, wie er die Verschuldung in den nächsten vier Jahren abbauen kann. Weitere Sanktionen sind theoretisch möglich, etwa eine Geldbuße in Höhe von bis zu 0,05 Prozent des BIP des Vorjahres. 

Gegen Österreich wurde schon 2009 im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ein Defizitverfahren eröffnet. Im Juli 2025 folgte ein weiteres: Das Defizit lag 2024 bei 4,7 Prozent des BIP. Der Rat gab Österreich vor, das übermäßige Defizit bis 2028 unter 3 Prozent zu bringen.

Das Verfahren ruht seit Juni 2026, weil Brüssel wirksame Sparschritte anerkennt. Das Defizit ist 2025 auf 4,2 Prozent gesunken, bleibt aber klar über der Grenze. Hält sich die Regierung nicht an den vereinbarten Ausgabenpfad, kann das Verfahren wieder verschärft werden. Dann drohen nicht nur Vorgaben aus Brüssel, sondern auch höhere Zinsen an den Kapitalmärkten.

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