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Defizitverfahren

wenn ein Staat zu viele Schulden macht

Wenn ein EU-Staat mehr Schulden macht als erlaubt, kann die Kommission ein Defizitverfahren einleiten. Das ist der Fall, wenn die Neuverschuldung 3 Prozent des BIP übersteigt oder die Staatsverschuldung mehr als 60 Prozent des BIP beträgt. 

Bei einem Defizitverfahren gibt die Kommission dem betroffenen Staat einen Pfad vor, wie er die Verschuldung in den nächsten vier Jahren abbauen kann. Weitere Sanktionen sind theoretisch möglich, etwa eine Geldbuße in Höhe von bis zu 0,05 Prozent des BIP des Vorjahres. 

Einmal wurde gegen Österreich schon ein Defizitverfahren eröffnet, im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009. 

Im Sommer 2024 verhängte die EU-Kommission gegen sieben Staaten ein Defizitverfahren. Österreichs Staatsverschuldung liegt für 2025 ohne Maßnahmen bei rund 4 Prozent des BIP. Gelingt es nicht, das Budgetloch zu stopfen, droht auch Österreich ein solches Verfahren. In diesem Fall muss eine künftige Regierung enger mit der Kommission zusammenarbeiten, wie genau sie den Staatshaushalt sanieren möchte. Entscheidet sie sich gegen glaubwürdige Maßnahmen zum Schuldenabbau, drohen steigende Zinskosten für die Staatsschulden von den Kapitalmärkten.

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