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Informationsfreiheit

Veröffentlichungspflicht für staatliche Einrichtungen und Behörden

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Ab 2025 soll in Österreich Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis gelten: Das bedeutet, dass staatliche Einrichtungen und Behörden „Informationen von allgemeinem Interesse“, etwa Studien, Gutachten und Tätigkeitsberichte veröffentlichen müssen, aber auch Pläne zu Straßenbauprojekten oder nach welchen Kriterien Kindergartenplätze vergeben werden.

Allerdings gilt das nicht für alle: Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner:innen sind etwa davon ausgenommen. Das betrifft 87 Prozent aller Gemeinden und etwa 3,44 Millionen Menschen in Österreich. Kommt eine Behörde ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nach, sind außerdem keine Konsequenzen vorgesehen. Positiv dagegen ist, dass von nun an auch Bürger:innen bei Verwaltungsbehörden Einblick in Originaldokumente erhalten können, nicht nur wie bisher Journalist:innen und NGOs.

Informationsfreiheitsgesetz

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