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Amtsgeheimnis

Kein Informationsanspruch für Bürger:innen

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Amtsgeheimnis bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich keinen Anspruch auf Informationen wie „Wie viel Steuergeld wurde für ein bestimmtes Projekt ausgegeben“ von Behörden und Ämtern haben.

In Österreich ist die Amtsverschwiegenheitspflicht in der Verfassung verankert. Österreich ist die letzte Demokratie in Europa, bei der das so ist. 

Anfang 2024 wurde im Parlament die Abschaffung des Amtsgeheimnisses beschlossen. Ab 2025 soll stattdessen das Informationsfreiheitsgesetz gelten. Das bedeutet: Ämter und Behörden sind in Zukunft grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Allerdings gelten dabei weitreichende Ausnahmen.

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