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Amtsgeheimnis

Kein Informationsanspruch für Bürger:innen

Amtsgeheimnis bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich keinen Anspruch auf Informationen wie „Wie viel Steuergeld wurde für ein bestimmtes Projekt ausgegeben“ von Behörden und Ämtern haben.

In Österreich war die Amtsverschwiegenheitspflicht lange Zeit in der Verfassung verankert. Anfang 2024 wurde im Parlament die Abschaffung des Amtsgeheimnisses beschlossen. Seit September 2025 gilt stattdessen das Informationsfreiheitsgesetz. Das bedeutet: Ämter und Behörden sind grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Allerdings gelten dabei weitreichende Ausnahmen.

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