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Neutralität

Verpflichtung, keinem Militärbündnis beizutreten

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Die österreichische – nach dem Schweizer Vorbild als „immerwährende“ bezeichnete – Neutralität beruht auf dem Moskauer Memorandum vom April 1955. Um die zehnjährige Besatzung durch die Alliierten zu beenden, verpflichtete sich die österreichische Bundesregierung, keinem Militärbündnis beizutreten. Festgeschrieben ist dies im Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955, die Verbindung zum Staatsvertrag besteht daher in historisch-politischer, nicht in rechtlicher Hinsicht. 

Was öffentlich kaum thematisiert wird, ist, dass das Neutralitätsgesetz in seiner ursprünglichen Form nicht mehr angewendet wird. Mit dem EU-Beitritt 1995 ist Österreich im Ernstfall zum Beistand verpflichtet und wäre Teil einer europäischen Militärunion.

Zumal Österreich sich nicht selbst verteidigen könnte, wäre zu überlegen, welche Rolle Österreich in der künftigen europäischen Sicherheitsarchitektur einnehmen soll. Angesichts der derzeitigen Zusammensetzung und Ausstattung des Bundesheers wäre (im Unterschied zu Finnland und Schweden) ein Beitritt allerdings nicht möglich. Fest steht: Wir brauchen eine Sicherheitsstrategie für das 21. Jahrhundert.

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