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Raumplanung

Raumordnung, Stadtplanung

Raumplanung bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen öffentlicher Gebietskörperschaften, mit denen die Entwicklung eines Territoriums auf Basis politischer Zielvorstellungen gesteuert wird. 

Die Begriffe Raumplanung, Raumordnung und Stadtplanung werden in Österreich weitgehend synonym verwendet. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Definition gibt es nicht. Auch die Bezeichnungen der einschlägigen Gesetze unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. 

Im Kern geht es jedoch immer um dieselbe öffentliche Aufgabe: Der verfügbare Raum soll entsprechend politischen und gesetzlichen Zielen sowie gesellschaftlichen Anforderungen geordnet, gesteuert und entwickelt werden. 

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