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Bei der Stadt- und Ortsplanung schlägt die Stunde der Gemeinderät:innen, denn diese entscheiden nicht nur darüber, ob ein Grundstück in Bauland gewidmet werden soll, sondern haben weit mehr Möglichkeiten, als viele wissen.

© Drs Producoes/iStock
Die Aufgaben von Gemeinderät:innen werden oft belächelt. Viele verbinden mit diesen eher Menschen, die leidenschaftlich über das Aufstellen von Parkbänken, die Benennung von Straßen oder das Malen von Zebrastreifen diskutieren. Als Politiker:innen, die wichtige strategische Entscheidungen treffen müssen, werden sie selten wahrgenommen. Zu Unrecht, denn einerseits können Zebrastreifen die Lebensqualität in der Gemeinde tatsächlich erhöhen, andererseits ist der Gemeinderat jenes Gremium, das über die Raumordnung innerhalb der Gemeindegrenzen entscheidet, und damit in einer sehr mächtigen Position.
Bei der Entwicklung einer Gemeinde und ihrer Strukturen schlägt daher die Stunde der Gemeinderät:innen. Im Folgenden finden sich vier Punkte, auf welche Weise der Gemeinderat die Strukturentwicklung der Gemeinde beeinflussen kann.
Wenn über die Raumordnungskompetenzen des Gemeinderats diskutiert wird, wird rasch – und meist kritisch – die Flächenwidmung zum Thema gemacht. In den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen wird festgelegt, ob – und wenn ja, was – auf einem Grundstück gebaut werden kann. Die wichtigste Unterscheidung ist die zwischen Grün- und Bauland, wobei es eine ganze Reihe zusätzlicher Präzisierungen, sogenannte Bauland-Sondergebiete für Gesundheitseinrichtungen, Gewerbe oder dergleichen mehr gibt. Durch diese kann sichergestellt werden, dass nur Gebäude, die dieser eingeschränkten Nutzung entsprechen, dort errichtet und betrieben werden können. Auch so kann die Gemeinde die Verwendung ihres Raums planen.
Vielen unbekannt: Grundstücke dürfen praktisch nie hunderprozentig verbaut werden. Im Bebauungsplan ist nicht nur das Einhalten von Bau- und Straßenfluchtlinien geregelt, sondern auch wie dicht ein Grundstück bebaut werden darf. Diese Bestimmung über die bauliche Ausnützbarkeit eines Grundstücks wird in Prozent angegeben. Generell gilt, dass bei einer Bauplatzfläche von 500 m² 10 Prozent der Fläche unverbaut und unversiegelt bleiben müssen. Die Gemeinden können hier noch strengere Einschränkungen treffen und durch die Widmung von Gartenzonen auch das nachträgliche Bebauen von unversiegelten Flächen bei Bestandsbauten verhindern.
Ein besonders heißes Thema ist die Neuwidmung von Gewerbegebieten und der Bau großer Supermärkte an den Ortsrändern, die zu einem Teil das Geschäftesterben in den Ortschaften begünstigen. Neben der Vermeidung solcher ortsplanerischer Sünden kann die Gemeinde aber auch durch die Festlegung sogenannter Erdgeschoßzonen dafür sorgen, dass die Geschäftsflächen in den Zentren als solche erhalten bleiben und nicht zu Wohnungen umgewandelt werden können. Auch wenn das nicht bedeuten wird, dass jedes Geschäft überlebt, schafft es zumindest die Voraussetzungen dafür, dass es weiterhin welche geben kann.
In Gemeinden mit hohem Siedlungsdruck oder teuren Grundstücken werden vermehrt gewerbliche Bauträger tätig, die ein Interesse daran haben, Mehrparteienhäuser zu bauen. Diese Projekte sind oft umstritten, weil sie von der bisher gewohnten – wenn auch ökologisch fragwürdigen – Einfamilienhausstruktur abweichen. Oft wünschen sich die Bauträger eine Erhöhung der sogenannten Bauklasse, also – vereinfacht gesagt – der erlaubten Stockwerkzahl. Die Gemeinde muss einem solchen Wunsch nicht unbedingt nachkommen, hätte aber damit die Möglichkeit für einen „Deal“. In sogenannten Raumordnungsverträgen kann sich die Gemeinde nämlich mit dem Bauträger auf zusätzliche Maßnahmen verständigen, darunter Dinge wie Kindergärten oder Geschäftsflächen im Erdgeschoß, begrünte Fassaden, verpflichtende PV-Anlagen, Fahrradabstellplätze und vieles mehr.
Der Gemeinderat kann also weitaus mehr tun, als lediglich die Widmungsart festzulegen. Durch die oben genannten Interventionen kann er die Voraussetzungen für eine positive Strukturentwicklung der Gemeinde und die ökologische Transformation schaffen.