Geht man bei den Einnahmen etwas ins Details, dann zeigt sich, dass fast alle größeren Steuern bereits wieder über dem Vorkrisenniveau lagen. Lediglich die veranlagte Einkommensteuer und die Mineralölsteuer lagen noch signifikant unter den Werten von 2019. Erstere ist ein Hinweis darauf, dass vor allem kleinere und mittlere Unternehmen unter der Krise litten, zweitere eine Folge des reduzierten Verkehrs während der Lockdowns sowie des Trends zum Homeoffice.
Grosso modo ist und bleibt Österreich aber ein Hochsteuerland. Wegen der - zumindest phasenweise - wieder sehr gutlaufenden Konjunktur ist die Umsatzsteuer mit 30,7 Milliarden Euro auf einen neuen Rekordwert geklettert. Aber auch an Lohnsteuer haben die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen trotz der ersten Etappe der Steuerreform (der Eingangssteuersatz wurde von 25 auf 20 Prozent gesenkt) um 1,5 Milliarden Euro oder 5,7 Prozent mehr bezahlt als vor Corona. Bei der Körperschaftssteuer (KÖSt), die juristische Personen zu bezahlen haben, zeigt sich vor allem die starke Performance des österreichischen Industriesektors. Die KÖSt-Zahlungen lagen um eine halbe Milliarde über dem Jahr 2019 und um satte 3,5 Milliarden über dem ersten Krisenjahr 2020.
Massiv gestiegen sind auch die Einnahmen aus der Kapitalertragsteuer, was vor allem auf Dividendenerträge zurückzuführen ist. Nicht nur die Anleger haben also von den steigenden Aktienkursen profitiert, sondern auch der Finanzminister. Bei der Grunderwerbsteuer spiegelt sich der Boom am Immobilienmarkt wider.
Der Finanzminister langt aber auch bei den Gebühren kräftig zu. Sie kletterten binnen zwei Jahren um 12,6 Prozent und liegen bereits bei fast zwei Milliarden Euro. Vor allem bei der Grundbuchgebühr gab es - wieder eine direkte Folge der stark gestiegenen Immobilienpreise - eine äußerst dynamische Entwicklung. Insgesamt wird über die Grundbuchgebühr bereits deutlich mehr als eine Milliarde Euro eingenommen.
Wenn die Regierung angesichts der aktuell hohen Inflationswerte über mögliche Entlastungsmaßnahmen nachdenkt, könnte sie also auch hinterfragen, wo Kosten in Relation zu den konkreten staatliche Leistungen unverhältnismäßig sind. Grundsätzlich sollte mit Gebühren nämlich der tatsächliche Aufwand, den der Staat für eine Leistung hat, finanziert werden.