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VIF-Kriterien

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

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Um zu erfassen, wie viele Plätze in der Kinderbetreuung mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar sind, hat die Arbeiterkammer Wien 2006 den Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) entwickelt. 

Die VIF-Kriterien sind:

  • mindestens 45 Stunden pro Woche (Montag bis Freitag) geöffnet, an 4 Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet
  • Angebot eines Mittagessens
  • maximal 5 Wochen im Jahr geschlossen

In Österreich sind gerade einmal 49,6 Prozent der Drei- bis Fünfjährigen in Kindergärten mit VIF-konformen Öffnungszeiten.

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